Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Geschäftskunden (B2B)

von ILOGS Unternehmen in der EU, UK und Schweiz
Stand: 1. Juli 2025
 
Web: ilogs.care
 
Standort: Österreich
ilogs healthcare GmbH
Firmenbuch-Nr.: 481242i
UID: ATU72724778
Krone Platz 1, 9020 Klagenfurt, Österreich
Geschäftsführer: Dr. Walter Liebhart
Tel: +43 463 305 003 – 9
Mail: office@ilogs.care, support@ilogs.care
 
Standort: Deutschland
ilogs healthcare GmbH
HRB: HRB 281974
UID: DE360009706
Konrad-Zuse-Platz 8, 81829 München, Deutschland
Geschäftsführer: Dr. Walter Liebhart, Manuel Paul
Tel: +49 89 54196043 – 9
Mail: office-de@ilogs.care, support-de@ilogs.care
 
Standort: Schweiz
ilogs healthcare GmbH
HRB: CHE-467.567.318
UID: CHE-467.567.318
Flurstraße 30, 8048 Zürich, Schweiz
Geschäftsführer: Marco Hauser
Tel: +41 44797358 - 9
Mail: office-ch@ilogs.care, support-ch@ilogs.care
 
Standort: Vereinigtes Königreich
iLogs UK Ltd
HRB: 10376348
UID: 258355479
4th Floor, St James House, St James Square, Cheltenham GL50 3PR, UK
Geschäftsführer: Ian Lester, Andreas Jansa
Tel: +44 120 290 673 - 9
Mail: office-uk@ilogs.care, support-uk@ilogs.care

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand: der jeweilige Standort

 

1. ALLGEMEIN

Alle Lieferungen und Leistungen, die ILOGS für KUNDEN erbringt, erfolgen ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, die mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten als nicht beigesetzt und sind rechtsunwirksam.

1.1 BEGRIFFSERKLÄRUNG

Erklärung der Begriffe, welche in diesem AGB verwendet werden.

  • KUNDE: In diesen AGBs wird der Begriff KUNDE für folgende Situationen verwendet:
  • KUNDE kauft JAMES Produkte und Services und gibt sie direkt an BENUTZER zur Verwendung, z.B. Pflegeeinrichtungen, welche die Bewohner mit JAMES Produkten und Services ausstatten oder Firmen mit Alleinarbeiter.
  • KUNDE kauft JAMES Produkte und Services von ILOGS, verkauft diese weiter an eigene Kunden und verwaltet diese eigenständig im JAMES ADMIN-PORTAL, z.B. Notruforganisationen.
  • KUNDE kauft nur Hardware-Produkte (keine Services) von ILOGS und verkauft diese weiter an eigene Kunden. Hat keinen Zugriff auf das JAMES ADMIN-PORTAL, z.B. offline und online Händler.
  • ADMINISTRATOR: verwaltet und konfiguriert gekaufte JAMES Produkte und Services im James ADMIN-PORTAL.
  • BETREUTER: verwendet die JAMES Produkte und Services z.B. trägt die JAMES Uhr.
  • KONTAKT: hat Einsicht auf einzelne Betreuten Daten und kann Alarme und Warnungen empfangen, wenn von KUNDE freigegeben. z.B.: Familienmitglieder der Betreuten.
  • NOTRUFGERÄT: Dies kann z.B. eine Uhr, ein Tracker, eine Smartphone App oder andere in Zukunft von ILOGS angebotene Alarmierungsgeräte sein.
  • ILOGS Support: Kundendienst von ILOGS. Support Kontaktdaten finden Sie auf unserer Webpage ilogs.care.
  • ADMIN-PORTAL: Webportal über welches KUNDE NOTRUFGERÄT, BETREUTE und TARIFE verwalten kann.
  • TARIF: Fortlaufende Kosten für Services.

 

1.2 GEGENSTAND

Diese AGB regeln den Kauf und die Verwendung von ILOGS Produkten und Dienstleistungen. Diese beinhalten unter anderem das System JAMES Telecare, eine Cloud basierte Lösung bestehend aus Apps, APIs, Hardwarekomponenten, Schnittstellen zu Drittsystemen und Services.

1.3 GÜLTIGKEIT

Diese AGB gelten für ILOGS KUNDEN, welche JAMES Produkte direkt von ILOGS erworben haben. Sollten JAMES Produkte von Dritten Verkaufspartnern erworben worden sein, so gelten die Vertragsbedingungen der Verkaufspartner.

 

2. BESTELLUNG, LIEFERUNG und VERRECHNUNG

2.1 VERTRAGSABSCHLUSS

Ein Vertrag kommt durch Unterzeichnung einer Vereinbarung oder durch Zustimmung dieser AGB zustande. Bestellungen erfolgen über einen von ILOGS zur Verfügung gestellten Web-Shop oder per Mail an die lokale ILOGS Support Mailadresse. Für den KUNDEN ist die Bestellung verbindlich, sobald sie von ILOGS bestätigt wurde.

2.2 LIEFERBEDINGUNGEN

a) Mit Bestätigung der Bestellung wird das voraussichtliche Lieferdatum bekannt gegeben. Bei Lagerware sind dies in der Regel 5 bis 10 Werktage. Der KUNDE wird von Lieferverzögerungen unverzüglich unterrichtet. Die Angaben sind ohne Gewähr.

b) Für Waren, die zum Zeitpunkt der Bestellung durch den KUNDEN nicht lagernd sind, kann die Lieferzeit bis zu 8 Wochen betragen. Das voraussichtliche Lieferdatum wird auch bei nicht lagernder Ware bei der Bestätigung der Bestellung bekanntgegeben.

c) Erfolgt der Versand der Bestellungen über eine von der ILOGS festgelegte Spedition so werden die Versandgebühren dem KUNDEN in Rechnung gestellt. ILOGS bemüht sich um eine möglichst kostengünstige Lieferung.

d) Hat KUNDE selbst den Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine unsererseits vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nutzen, so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über.

2.3 TRANSPORTSCHÄDEN

a) Werden Waren mit offensichtlichen Schäden an der Verpackung oder am Inhalt angeliefert, so hat der KUNDE dies unbeschadet seiner Gewährleistungsrechte sofort beim betreffenden Zusteller zu reklamieren und die Annahme zu verweigern.

b) ILOGS ist über die jeweiligen lokalen Kontaktdaten über die Schäden zu informieren, damit ILOGS etwaige Rechte gegenüber dem Hersteller sowie dem Zusteller wahren kann.

2.4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

a) Preise gelten auf Basis der aktuell gültigen Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich aller mit dem Versand entstehenden Spesen. Die Verrechnung erfolgt, wenn nicht anders vereinbart, in Euro.

b) Preise sind wertgesichert auf Basis des österreichischen Verbraucherpreisindex (VPI) 2021 oder der an dessen Stelle tretende Index. Ausgangsbasis für die Wertsicherungsberechnung ist die für den Monat des Vertragsbeginns verlautbarte Indexzahl. Die Preise werden jährlich angepasst.

c) Das Zahlungsziel für Hardwarekäufe beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum. Rechnungsdatum ist gleich Versanddatum.

2.5 EIGENTUMSVORBEHALT bei HARDWAREKAUF

Wird die Hardware von ILOGS abgekauft so gelten nachfolgende Konditionen:

a) ILOGS behält sich das Eigentum an der gelieferten Dienstleistung oder Ware bzw. an den von uns bearbeiteten oder erstellten Medien bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem KUNDE vor. Veräußert KUNDE Eigentumsvorbehaltsware weiter, so hat er ebenfalls den Eigentumsvorbehalt weiterzuleiten. Zugriffe Dritter auf unsere Eigentumsvorbehaltsware hat der KUNDE unverzüglich anzuzeigen. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und Ähnliches der Eigentumsvorbehaltsware sind nur mit unserer vorherigen Zustimmung zulässig.

b) Wird bei Zahlungsverzug nach Mahnung nicht sofort Zahlung geleistet, so ist die Eigentumsvorbehaltsware unverzüglich herauszugeben und ILOGS hat das Recht, den Kaufvertrag zu kündigen. Die Rücknahmekosten gehen zu Lasten des

2.6 HARDWAREMIETE

Wird die ILOGS Hardware gemietet, so gelten nachfolgende Konditionen:

a) Der Mietgegenstand wird gegen Zahlung einer monatlichen Miete auf Basis der aktuell gültigen Preisliste zur Nutzung bereitgestellt.

b) Die Verrechnung der Miete (Hardware-Miete, nicht der Tarif) beginnt mit Lieferung des

c) Die Mindestlaufzeit der Miete beträgt 18 Monate.

d) Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist die Miete monatlich kündbar bzw. kann pausiert werden.

e) Die Miete wird zum Stichtag der Lieferung jeden Monat im Voraus fällig und verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, solange die Miete nach Ablauf der Mindestlaufzeit nicht gekündigt oder pausiert wird.

f) Alle fälligen Mieten des Monats werden am Ende des Monats in einer Sammelrechnung verrechnet.

g) Eine pausierte Miete kann jederzeit wieder aktiviert werden, neuer Verrechnungsstichtag wird der Aktivierungstag.

h) Nach der Mietkündigung ist der Mietgegenstand mit Zubehör nur nach ausdrücklicher Aufforderung an ILOGS zu retournieren, die Kosten der Rücksendung trägt der KUNDE.

2.7 GEWÄHRLEISTUNG

a) Bei Hardware-Kauf beträgt die Gewährleistungsfrist zwölf Monate ab Lieferung.

b) Bei Hardware-Miete bleibt die Gewährleistung während verrechneter und bezahlter Mietperioden bestehen (für gekündigte, pausierte oder nicht bezahlte Mietperioden besteht keine Gewährleistung).

c) Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden an Verschleißteilen (Uhrenglas, Uhrenband, Kratzer usw.) und Beschädigungen durch unsachgemäße Behandlung (wie z.B. Handhabung mit aggressiven Flüssigkeiten, unsachgemäße Ladevorgänge).

d) Ein Wechsel der mitgelieferten und installierten SIM-Karten darf nur mit Zustimmung von ILOGS durchgeführt werden.

e) Sämtliche sonstige Änderungen an den gelieferten Geräten sind unzulässig und führen zum Verlust der Gewährleistung.

f) Allfällige Mängel oder Fehllieferungen sind ILOGS umgehend nach Lieferung, schriftlich (E-Mail oder Brief) zu melden.

KUNDE trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

2.8 MÄNGELMELDUNG, ANALYSE UND AUSTAUSCH

Für KUNDEN welche JAMES Produkte und Services von ILOGS kaufen und Ihre Kunden selbst betreuen, gelten folgende weitere Regelungen zur Mängelmeldung, Analyse und Austausch innerhalb der Gewährleistungsfrist:

a) Mängel, welche erst während des Betriebes auftreten sind vom KUNDEN zu analysieren und nach ILOGS Vorgaben inklusive dem Analyseergebnis an ILOGS zu melden.

b) Handelt es sich bei der mangelhaften Ware um ein NOTRUFGERÄT, so wird dies vom KUNDEN im ADMIN-PORTAL mit den Status „Wartung“ markiert und wenn KUNDE diesen Status innerhalb eines Monats nicht mehr ändert, so wird das NOTRUFGERÄT von ILOGS stillgelegt und damit langfristig unbrauchbar gemacht.

c) ILOGS analysiert die gemeldeten Mängel innerhalb eines Monats remote. Auf Anfrage von ILOGS unterstützt KUNDE im Zuge seiner Beweislast bei der Mängelanalyse (z.B. per Videocall oder per Zusendung von Videos oder Bildern per Mail). KUNDE sendet defekte Ware nur auf ausdrückliche Aufforderung an ILOGS zur weiteren Analyse.

e) Entzieht sich KUNDE einer angefragten Unterstützung bei der Mängelanalyse, so wird der Gewährleistungsfall von ILOGS nicht anerkannt.

f) ILOGS Informiert KUNDE über das Analyseergebnis und anerkannte Gewährleistungsfälle werden von ILOGS mit dem nächsten Verrechnungslauf am Ende jedes Monats entweder repariert retourniert oder mit neuen oder neuwertigen Geräten ausgetauscht.

2.8 JAMES-TARIFE

Tarife über Webshop

Wird der Tarif über den JAMES Webshop aktiviert, so wird der Tarif 30 Tage nach der Aktivierung erstmalig verrechnet und dann je nach Auswahl monatlich oder jährlich zum Stichtag der ersten Verrechnung.

Für B2B Kunden empfehlt ILOGS jedoch die Einrichtung eines Businesskontos zur Nutzung des ADMIN-PORTALS um dort die Tarife zu verwalten und eine monatliche Sammelrechnung zu erhalten, wie nachfolgend beschrieben:

 

Tarife über Admin-Portal

Verwaltet KUNDE die Tarife selbst über das ADMIN-PORTAL, so gelten folgende Konditionen:  

a) Die Verrechnung des monatlichen Tarifs an KUNDE erfolgt nach Aktivierung des jeweiligen Tarifes für den jeweiligen Betreuten im ADMIN-PORTAL (z.B. bei Aktivierung eines Notrufgerätes wird automatisch ein Tarif aktiviert).

b) Der monatliche Tarif wird zum Stichtag der Aktivierung jeden Monat im Voraus fällig, ist auf einen Monat befristet und verlängert sich zum Aktivierungsstichtag automatisch um einen weiteren Monat, wenn er nicht gekündigt wird.

c) Alle fälligen Tarife eines Monats werden zu Monatsende in einer Sammelrechnung verrechnet.

d) Der monatliche Tarif kann jederzeit im ADMIN-PORTAL gekündigt werden und wird ab diesen Zeitpunkt beim nächsten Stichtag nicht mehr fällig.

e) Wurde vor einer Tarifkündigung der letzte Stichtag in diesem Monat überschritten and damit fällig, so wird der Tarif mit der nächsten Monats-, Sammelrechnung ein letztes Mal verrechnet.

f) NOTRUFGERÄTE, welche sich in Wartung zur Analyse befinden, werden nicht verrechnet. Dazu müssen defekte NOTRUFGERÄTE vom KUNDEN im ADMIN-PORTAL in den Status „Wartung“ gesetzt werden. Hier gilt dieselbe Stichtagsregelung wie bei der Kündigung.

g) Das Zahlungsziel für Tarife beträgt 10 Tage ab Rechnungsdatum.

3. VERWENDUNG

Es wird dringend empfohlen, vor der Nutzung unserer Produkte und Dienstleistungen die entsprechenden Benutzeranleitungen und Leistungsbeschreibungen zu lesen. Sollten Unklarheiten auftreten, so sind wir unter unseren lokalen Kontaktdaten zur Klärung erreichbar.

3.1 UNSERE LEISTUNGEN

a) Bei JAMES handelt es sich um ein technisches System zur Rufunterstützung, welches bei Auslösen eines Alarms durch den BETREUTEN, eine Rufzentrale oder/und eine Anzahl von KONTAKTEN benachrichtigt. Bei Bedarf kann die geografische Position des BETREUTEN abgefragt werden, sofern das NOTRUFGERÄT technisch erreichbar ist und eine Position ermitteln werden kann.

b) Das System bietet BETREUTEN und KONTAKTEN auch die Möglichkeit miteinander zu kommunizieren.

c) ILOGS behält sich das Recht vor, die Funktionen ohne Ankündigung zu verändern oder zu erweitern.

d) ILOGS behält sich das Recht vor, aus technischen oder anderen Gründen Produkte aus dem Markt zu nehmen bzw. Services einzustellen. ILOGS wird derartige Maßnahmen mindestens sechs Monate im Voraus kommunizieren.

 

3.2 TECHNISCHE EINSCHRÄNKUNGEN

Die ILOGS Leistungen können nur sichergestellt werden, wenn alle involvierten Dienste ordnungsgemäß funktionieren. Für die reibungslose Funktion unserer mobilen NOTRUFGERÄTE gelten beispielsweise folgende Voraussetzungen:

a) NOTRUFGERÄT ist eingeschalten.

b) Verwendung in den für die verwendete SIM-Karte zugelassenen Regionen mit den unter dem Punkt MOBILFUNK aufgezählten Einschränkungen.

c) Netzempfang vorhanden und funktionierende Telefonverbindung mit dem Mobilfunknetz.

d) Alarmkontakte und/oder Rufzentrale muss im System konfiguriert und erreichbar sein.

e) Die Ermittlung der Position des NOTRUFGERÄTES erfolgt mittels Location Based Services (LBS) wie zum Beispiel GPS oder WIFI-Triangulation. Die Genauigkeit hängt auch hier von der aktuellen Verfügbarkeit der genutzten Ortungstechnologien ab.

f) ILOGS überprüft regelmäßig die Funktionalität des Systems, kann jedoch aus oben genannten Punkten kurzfristige Betriebsunterbrechungen oder ungenaue Ortung nicht ausschließen.

g) Gegebenenfalls gemessene Vitalwerte sind grobe Richtwerte und nicht für medizinische Zwecke nutzbar.

3.3 MOBILFUNK

NOTRUFGERÄTE von ILOGS werden mit Roaming-SIM Karten ausgeliefert. Für die verwendeten SIM-Karten gelten folgende Einschränkungen:

a) die SIM-Karten sind nur zur Verwendung in folgenden Regionen zugelassen: EU, UK, Schweiz.

b) eingehende Anrufe sind auf unserer SIM-Karte kostenfrei, es kann aber zu Zusatzkosten beim Serviceanbieter des anrufenden Telefons (z.B. Smartphone, Festnetz, IP-Telefon) kommen.

c) bei Missbrauch der SIM-Karte, wird diese automatisch gesperrt und das NOTRUFGERÄT ist nicht mehr verwendbar. Als Missbrauch zählen folgende Punkte:

    i) SIM-Karte wird außerhalb der zugelassenen Regionen eingesetzt.

    ii) SIM-Karte wird aus dem NOTRUFGERÄT entfernt und anderweitig (z.B. einem Smartphone) verwendet.

    iii)Der Verbrauch in einem Monat übersteigt das 5-fache des normalen monatlichen Maximalverbrauches der NOTRUFGERÄTE. Der normale Maximalverbrauch je Monat beträgt: 30 Minuten ausgehende Telefonie, 30 SMS und 50 MB Daten.

    iv)Es werden von der SIM-Karte kostenpflichtige Nummern angerufen (z.B. durch Falschkonfiguration des NOTRUFGERÄTES im ADMIN-PORTAL durch den KUNDEN).

d) KUNDE wird über die Sperrung der SIM-Karte per E-Mail informiert.

3.4 REGELMÄSSIGE ÜBERPRÜFUNG

Die Nutzer des Systems sind angehalten die Punkte 3.2 und 3.3 regelmäßig wie folgt zu überprüfen:

a) Netzempfang der Uhr

b) Anzeige der letzten Verbindung zum Notrufgerät via ADMIN-PORTAL oder App

c) Testanruf oder Testalarm des JAMES Geräts einmal pro Woche

 

3.5 GESUNDHEIT

Gängige Studien empfehlen einen Mindestabstand von 15 cm zwischen dem NOTRUFGERÄT mit einem GSM-Modul und einem Herzimplantat/Herzschrittmacher.

 

3.6 PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde ist verpflichtet,

a) Änderungen von hinterlegten Vertragsdaten unverzüglich mitzuteilen.

b) darauf zu achten, dass keine Manipulationen an den NOTRUFGERÄTEN durchgeführt werden.

c) sicherzustellen, dass die technischen Einschränkungen gemäß (3.2 und 3.3) regelmäßig überprüft werden.

d) sicherzustellen, dass die NOTRUFGERÄTE korrekt getragen und verwendet werden und die Berührung mit Schmutz und Staub weitestgehend vermieden wird.

e) für einen ausreichenden Ladezustand des Akkus der NOTRUFGERÄTE Sorge zu tragen.

f) den Zugang zu den Diensten sowie die Dienste selbst nicht missbräuchlich zu nutzen.

g) keine Anrufe an kostenpflichtige Nummern durchzuführen.

h) KUNDE ist verpflichtet den BETREUTEN und dessen KONTAKTE über sämtliche Pflichten gemäß diesem Punkt sowie über den Leistungsumfang der Produkte von ILOGS aufzuklären.

 

Bei einem Verstoß gegen die oben genannten Auflagen behält sich ILOGS rechtliche Schritte vor. Zudem wird der KUNDE für alle entstehenden Kosten oder Schäden und/oder möglicher Ansprüche Dritter hiermit vorsorglich haftbar gemacht.

4. SONSTIGES

4.1 DATENSCHUTZ

a) Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von Daten ergibt sich aus der Vertragserfüllung gemäß Art 6 Abs 1 lit. b DSGVO.

b) Der Zweck der Datenverarbeitung ist die Erfüllung des gegenständlich abgeschlossenen Vertrages. Die an ILOGS übergebenen Daten sind Voraussetzung für die Leistungserbringung, z.B. die Weiterleitung von Daten im Fall einer Alarmierung.

c) Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist die ilogs healthcare GmbH, Krone Platz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, Österreich.

d) Die Daten werden in einem sicheren Rechenzentrum im EU-Raum verwaltet.

e) Ist KUNDE Datenverantwortlicher nach DSGVO, so ist KUNDE angehalten einen AVV (Auftragsverarbeitungsvertrag nach DGSVO) mit ILOGS abzuschließen.

f) Bei weiteren Fragen zum Datenschutz kontaktieren Sie uns unter: datenschutz@ilogs.care

g) Weiterführende Informationen zur Verarbeitung und Speicherung von Daten können unserer Datenschutzerklärung (unter: https://ilogs.care/privacy) entnommen werden.

4.2 HAFTUNGSAUSSCHLUSS

a) ILOGS schließt jegliche Haftung für Schäden irgendwelcher Art, soweit gesetzlich zulässig, aus. Die maximal zu entrichtende Schadenssumme ist auf den als Kaufpreis vereinbarten Betrag der gelieferten NOTRUFGERÄTE beschränkt.

b) Wegen Verletzung vertraglicher oder vorvertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unmöglichkeit, Verzug etc. haftet ILOGS bei Vermögensschäden nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das Vorliegen leichter oder grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.

c) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet ILOGS nur für Personenschäden.

d) Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haftet ILOGS nicht. Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den KUNDEN, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, ist ausgeschlossen.

b) ILOGS haftet insbesondere nicht bei höherer Gewalt und bei Übermittlungsfehlern, deren Ursache sie nicht selbst zu vertreten hat.

c) ILOGS haftet nicht für fehlende Überprüfungen der technischen Einschränkungen (Punkt 3.2.)

d) Weiters haftet ILOGS nicht für Störungen, die dem Aufgabenfeld der Telefongesellschaft oder einem beauftragten Dienst unterliegen und die generelle Netzabdeckung sowie die Erreichbarkeit der verwendeten NOTRUFGERÄTE und der Telefone von KONTAKTEN.

e) Der Kunde nutzt das NOTRUFGERÄT auf eigenes Risiko. Sollte der Kunde das NOTRUFGERÄT inkl. SIM Karte erworben haben, so ist der Mobilfunkvertrag Bestandteil dieses Vertrags. Die Abschaltung, Störung oder Einschränkung der Mobilfunkleistungen durch den Mobilfunkbetreiber außerhalb einer missbräuchlichen Anwendung (Punkt 3.3) liegt nicht in der Verantwortung von ILOGS und hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche aus diesen Bedingungen.

f) Schadenersatzansprüche unternehmerischer KUNDEN verjähren innerhalb von einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.

h) Der Haftungsausschluss umfasst auch Ansprüche gegen Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von ILOGS aufgrund Schädigungen, die diese dem KUNDEN – ohne Bezug auf einen Vertrag ihrerseits mit dem Kunden – zufügen.

i) Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des KUNDEN, bei Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen ILOGS. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmen sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers.

4.3 SALVATORISCHE KLAUSEL

a) Sollten einzelne Teile dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Teile nicht berührt.

b) ILOGS verpflichtet sich ebenso wie der unternehmerische KUNDE jetzt schon, gemeinsam – ausgehend vom Horizont redlicher Vertragsparteien - eine Ersatzregelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bedingung am nächsten kommt.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die Vertragspartner vereinbaren die Anwendung österreichischen Rechts. Das UN-Kaufrecht sowie sämtliche Bestimmungen, die sich auf das UN-Kaufrecht beziehen, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Gerichtsstand ist die jeweilige Adresse des ILOGS Standortes.

4.5 COPYRIGHT

Alle Nachrichten, Grafiken und das Design der Website der Firma ILOGS dienen ausschließlich der persönlichen Information unserer KUNDEN. Die Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko. Alle Daten dieses Angebotes genießen den Schutz nach §4 und §87a ff. Urheberrechtsgesetz. Die Reproduktion, das Kopieren und der Ausdruck der gesamten Website sind nur zum Zweck einer Bestellung bei der Firma ILOGS erlaubt. Jede darüberhinausgehende Vervielfältigung, Verbreitung und/oder öffentliche Wiedergabe überschreitet die übliche Nutzung und stellt einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar.

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